Allgemeine Tipps zu Finanzierungshilfen
Auswahl Ihres Förderprogramms:
Prüfen Sie alle für Ihr Vorhaben relevanten Programme. Welches Programm bietet Ihnen die höchsten Fördersätze?
Sind die Programme möglicherweise kombinierbar?
Kumulation
Die Anspruchnahme verschiedener Förderprogramme für ein Vorhaben wird als Kumulation bezeichnet. Es gibt Förderprogramme, die eine Kumulation völlig ausschließen oder nur bis zu bestimmten Förderhöchstgrenzen zulassen. Werden diese Höchstgrenzen überschritten, wird die Förderung entsprechend gekürzt. Geben Sie im Antrag immer die Kumulation an. In der Regel können Darlehens- und Zuschussprogramme kombiniert werden.
Antragstellung und Beginn der Maßnahme
Vorhaben, mit denen vor der Antragstellung begonnen wurde, werden in der Regel
nicht mehr gefördert. Stellen Sie deshalb immer erst den Antrag.
Prüfen Sie sorgfältig die Programmrichtlinien,
um zu klären, mit welchen Massnahmen
Sie schon nach der Antragstellung
beginnen dürfen.
Zinskonditionen aktuell prüfen
Die Zinskonditionen orientieren sich am Kapitalmarkt und sind damit häufigen Änderungen unterworfen. Informieren Sie sich vor der Antragstellung nach den aktuellen Konditionen. Bei einigen Programmen gilt der Zinssatz, der bei Bewilligung des Antrages maßgeblich war.
Informationen zu Fördermitteln:
Unter nachfolgendem Link der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finden Sieeine Liste der förderfähigen Kosten Ihrer neuen Heizung:
www.kfw-foerderbank.de
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt Ihnen Informationen zur Energiesparberatung vor Ort:
www.bafa.deSteuerbonus für Handwerkerleistungen
Seit 1. Januar 2009 gilt für Handwerkerleistungen ein doppelter Steuerbonus:Mieter, Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften können den auf
20 Prozent von 6.000,-- verdoppelten Steuerbonus für Renovierung, Erhaltung und
Modernisierung nutzen.
Die begünstigten Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Dies gilt nur für bestehende Gebäude, nicht für Neubaumaßnahmen.
Nähere Einzelheiten siehe Ratgeber der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kreishandwerkerschaften BAG unter:
www.diekreishandwerkerschaften.de